AGB Liegenschaften
Stand: 8. September 2026
1. Anbieter
Mein Abholservice
Ivan Majic
Lerchenweg 15
5036 Oberentfelden
Schweiz
Telefon: 079 734 79 78
E-Mail: info@meinabholservice.ch
Die Gründung der Mein Abholservice GmbH ist vorgesehen. Bis zur Eintragung in das Handelsregister werden Verträge durch Ivan Majic unter der Bezeichnung „Mein Abholservice“ abgeschlossen.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für regelmässige Recycling- und Abholdienstleistungen von Mein Abholservice für Eigentümer, Verwaltungen, Bewirtschaftungen, Hauswartungen und andere Auftraggeber von Liegenschaften. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie in der Offerte, im Serviceplan oder anderweitig schriftlich beziehungsweise elektronisch bestätigt wurden.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Offerte schriftlich oder elektronisch annimmt und Mein Abholservice den Auftrag bestätigt. Die bestätigte Offerte und der Serviceplan bilden einen Bestandteil des Vertrags. Individuell vereinbarte Bestimmungen gehen diesen AGB vor.
4. Liegenschaften, Objekte und Abholpunkte
Der Serviceplan bezeichnet die betreuten Liegenschaften beziehungsweise Objekte, die vereinbarten Abholpunkte, die zugelassenen Wertstoffe, den Abholrhythmus sowie besondere Zugangs- und Bereitstellungsbedingungen. Mehrere Objekte und mehrere Abholpunkte pro Objekt können in einem Serviceplan zusammengefasst werden. Änderungen sind Mein Abholservice rechtzeitig mitzuteilen und bedürfen je nach Umfang einer Anpassung des Serviceplans oder der Vergütung.
5. Regelmässige Abholungen und Termine
Mein Abholservice erbringt ausschliesslich regelmässige Abholungen im vereinbarten Rhythmus. Die Abholung erfolgt innerhalb der vereinbarten Zeitfenster. Ein Anspruch auf eine bestimmte Uhrzeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Führen Feiertage oder Änderungen der Tourenplanung zu einer Verschiebung, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten und der Auftraggeber frühzeitig informiert. Dauerhafte Änderungen des Abholrhythmus werden gemeinsam vereinbart.
Bei Verzögerungen oder Ausfällen aufgrund von Verkehr, Wetter, Fahrzeugausfall, behördlichen Anordnungen oder anderen nicht zumutbar beeinflussbaren Umständen darf Mein Abholservice die Abholung verschieben. Der Auftraggeber wird so bald wie möglich informiert.
6. Terminänderungen durch den Auftraggeber
Terminänderungen oder das Aussetzen einer vorgesehenen Abholung müssen mindestens zwei Arbeitstage vorher mitgeteilt werden. Bei einer späteren Mitteilung sowie bei einem nicht zugänglichen oder nicht ordnungsgemäss vorbereiteten Abholpunkt kann die vereinbarte Abholung ganz oder teilweise verrechnet werden.
7. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt vollständige und richtige Angaben zu den Liegenschaften, Abholpunkten, Wertstoffen, Mengen und Zugangsbedingungen bereit. Er sorgt dafür, dass die vereinbarten Abholpunkte zum vorgesehenen Zeitpunkt sicher und frei zugänglich sind und notwendige Schlüssel, Codes, Bewilligungen oder Zutrittsberechtigungen verfügbar sind.
Der Auftraggeber informiert Bewohner, Nutzer, Hauswartungen und weitere beteiligte Personen angemessen über die Bereitstellungsvorgaben. Änderungen bei Mengen, Standorten, Ansprechpartnern oder Zugängen sind Mein Abholservice unverzüglich mitzuteilen.
8. Zulässige Wertstoffe und Bereitstellung
Es werden nur die in der Offerte oder im Serviceplan vereinbarten Wertstoffe abgeholt. Diese müssen korrekt getrennt, sauber, sicher und transportfähig bereitgestellt werden.
Gefährliche Stoffe, Sonderabfälle, Flüssigkeiten, Batterien, Elektrogeräte oder andere nicht vereinbarte Materialien werden nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung übernommen. Falsch deklarierte, verunreinigte, ungeeignete oder gefährlich bereitgestellte Materialien können zurückgewiesen werden. Dadurch entstehender Mehraufwand und zusätzliche Entsorgungskosten können verrechnet werden.
9. Preise und Preisänderungen
Die Preise richten sich nach der angenommenen Offerte und dem vereinbarten Serviceplan. Massgebend sind insbesondere Anzahl und Lage der Liegenschaften und Abholpunkte, Wertstoffarten, Mengen, Abholrhythmus, Zugänglichkeit sowie Transport- und Verwertungskosten.
Ändern sich diese Grundlagen wesentlich oder erhöhen sich externe Transport-, Entsorgungs- oder Verwertungskosten, kann Mein Abholservice die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anpassen. Der Auftraggeber kann den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen.
10. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug kann Mein Abholservice nach einer Mahnung weitere Leistungen vorübergehend aussetzen und angemessene Mahn- sowie Inkassokosten verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung
Der Serviceplan wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern in der Offerte keine andere Dauer vereinbart ist. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats schriftlich oder elektronisch kündigen.
Bei mehreren Liegenschaften kann die Kündigung eines einzelnen Objekts separat vereinbart werden. Eine dadurch erforderliche Anpassung der Preise oder des übrigen Serviceplans bleibt vorbehalten.
12. Ausserordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholter erheblicher Vertragsverletzung, ausstehenden Zahlungen trotz Mahnung, dauerhaft unsicheren oder nicht zugänglichen Abholpunkten oder wiederholter Bereitstellung unzulässiger Materialien.
Soweit zumutbar, ist der betroffenen Partei vor der Kündigung eine angemessene Frist zur Behebung des Problems einzuräumen.
13. Beanstandungen
Beanstandungen zu einer Abholung oder Rechnung sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der betreffenden Abholung beziehungsweise nach Erhalt der Rechnung mitzuteilen. Die Mitteilung soll die betroffene Liegenschaft, den Abholpunkt, das Datum und den Grund der Beanstandung enthalten. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
14. Haftung
Mein Abholservice haftet für direkte Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht insbesondere für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers, für unzulässige Wertstoffe, unsichere Bereitstellung, fehlende Zutrittsberechtigungen oder nicht zugängliche Abholpunkte. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
15. Datenschutz
Personendaten werden zur Bearbeitung von Anfragen, zur Vertragsabwicklung, zur Organisation der Abholungen, zur Kommunikation und zur Rechnungsstellung bearbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf dieser Website.
16. Änderungen dieser AGB
Mein Abholservice kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen ändern. Der Auftraggeber kann den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Für bereits vollständig erbrachte Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vereinbarten Bedingungen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Oberentfelden. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.